AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten und Kalkulationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
5. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Eine Lieferfrist gilt als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich ein Datum als Fixum schriftlich vereinbart ist.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
7. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 4 Versand und Gefahrübergang

1. Lieferung erfolgt in Kontinentaleuropa ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder der zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn frachtfreie Lieferung abweichend von diesen Bedingungen verbindlich vereinbart sein sollte. Insbesondere haften wir nicht für Fadenbruch bei Glühlampen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto oder nach 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Beträge bis 100.- @ sind nicht Skonto fähig. Wir als Verkäufer sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% (Unternehmer) bzw. 5% (Verbraucher) über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
6. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst werden kann oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gelten gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag. Der Käufer verwahrt das (Mit- ) Eigentum für uns unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit- ) Eigentum zusteht, wird im folgenden Vorbehaltsware bezeichnet. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass wir (Mit- ) Eigentum des Käufers an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeitendem Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erwerben. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf odereinem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte, z. B. Klage nach § 771 ZPO, durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung

1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die eingesetzten Leuchtstoffröhren unserer Zulieferer. Hierfür gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller, die wir auf Anforderung des Kunden zur Einsicht übersenden.
2. Beim Verkauf eines neuen Produkts an einen Unternehmer leisten wir für die Mangelfreiheit Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Beim Verkauf eines neuen Produkts an einen Verbraucher leisten wir für die Mangelfreiheit Gewähr für den Zeitraum von zwei Jahr ab Lieferung.
3. Unsere gebrauchten Produkte werden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls verbessert bevor sie in den Verkauf gelangen; bei Verkauf an einen Unternehmer ist gleichwohl eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, für den Verbraucher beträgt die Gewähr ein Jahr ab Lieferung.
4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen unsererseits nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten verlangen, dass entweder das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns gesandt wird oder der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, um uns vor Ort beim Käufer die Reparatur vornehmen zu lassen.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
10. Mängelansprüche eines Unternehmers als Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und schriftlich nachgekommen ist.
11. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BDF - Solutions GmbH, Tannengrunder Str. 10, 32657 Lemgo, vertreten durch den Geschäftsführerin Ulrike Danger
13. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
15. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 8 Haftungsbegrenzung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rücksendungen

Rücksendungen werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme von uns eine verbindliche Vereinbarung getroffen worden ist. Die Rücksendungen haben porto - bzw. frachtfrei, für Verbraucher nur bis zu einem Faktura Betrag von 40.- € einschließlich Umsatzsteuer und in entsprechender Verpackung zu erfolgen.

§ 10 Muster

Muster werden mit Proforma-Rechnung versandt. Sie gelten in Festrechnung übernommen, wenn Sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen porto - bzw. frachtfrei und unbeschädigt zurückgesandt werden. Benutzte Produkte werden in jedem Falle berechnet. Die Kosten für die Hin- und Rücksendung sowie das Transportrisiko trägt der Besteller. Muster von neuen Entwicklungen werden in jedem Falle berechnet.

§ 11 Ursprungskennzeichnung - Weiterverkauf

1. Jede Veränderung unserer Produkte, die als Erzeugnis des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dass es sich nicht um unser Erzeugnis handelt, ist unzulässig.
2. Unsere Waren werden ausschließlich für den Verbrauch innerhalb Deutschlands geliefert. Auslandsbestellungen müssen vorher ausdrücklich abgesprochen und landesspezifisch von uns angefertigt werden.
3. Ein Weiterverkauf - mittelbar oder unmittelbar - ins Ausland ist unzulässig.

§ 12 Sicherheitsrechtliche Vorschriften

Die Beachtung der VDE - und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie anderer sicherheitsrechtlicher Gesetze und Verordnungen ist Sache des Bestellers. Schäden oder Folgeschäden in Folge unrichtiger Spannung, Verwendung von nicht von uns geliefertem Zubehör, Netzstörungen und unsachgemäßem Einbau werden von uns nicht anerkannt. Der Mindestabstand zwischen Leuchten und Waren muss gemäß VDE eingehalten werden.

§ 13 Rücktritt

Wir sind berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder teilweise ohne Entschädigung zurückzutreten, wenn sich die Kreditwürdigkeit, die Lieferfähigkeit, die Bonität oder gleichartige Verhältnisse des Lieferanten oder Kunden derart verschlechtern, dass nach unserer berechtigten Einschätzung die Erfüllung des Vertrages gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere, wenn Lieferanten oder Kunden ihre Lieferungen bzw. Zahlungen einstellen, ein Insolvenzverfahren gegen sie beantragt, eingeleitet oder die Eröffnung eines solchen gegen sie mangels Masse abgelehnt wird.

§ 14 Datenschutz

1. Wir weisen gemäß §§ 33 BDSG, 3 TDDSG und 3 TDSV darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Auftragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Vertragsschluss eine Zustimmung. Der Auftraggeber kann diese jederzeit gemäß § 3 Abs. 6 TDDSG widerrufen.
2. Wir sind berechtigt, die Bestandsdaten unserer Auftraggeber in anonymisierter Form zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung seiner anonymisierten Daten widersprechen. Wir werden den Auftraggeber jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Lemgo ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch die Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Bitte die Aushändigung der AGB unterschreiben und eine Kopie an BDF GmbH senden AGB zur Kenntnis genommen:


Datum _______________ Unterschrift _________________________________



Firmenstempel oder Anschrift _________________________________